Technische und organisatorische Maßnahmen

Diese Übersicht beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DSGVO, mit denen lucar die Daten der Praxen und ihrer Patient:innen schützt. Sie ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen lucar und der jeweiligen Praxis und wird bei wesentlichen Änderungen fortgeschrieben.

Vertraulichkeit

Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO

  • Mandantentrennung: jeder Datenzugriff ist serverseitig auf die jeweilige Praxis beschränkt (praxisbezogenes Scoping aller Datenbankabfragen).
  • Rollenbasierte Zugriffskontrolle innerhalb der Praxis (Admin, Therapeut:in, Empfang) inkl. Behandler- und Raum-Scoping.
  • Verschlüsselung sensibler Patientendaten auf Feldebene (AES-256-GCM) ergänzt um Blind-Indexe (HMAC-SHA256), sodass Suche und Dublettenprüfung ohne Klartext möglich sind.
  • Transportverschlüsselung: HTTPS/TLS für sämtliche Verbindungen (Zertifikate mit automatischer Erneuerung).
  • Passwörter werden ausschließlich bcrypt-gehasht gespeichert; Anmeldeversuche sind rate-limitiert.
  • Datenminimierung bei KI-Textverarbeitung: separat übergebene Patientennamen und Geburtsdaten werden in den dafür vorgesehenen Funktionen durch Initialen und Altersgruppen ersetzt. Freitexte und Gesprächstranskripte werden nicht vollständig automatisch von identifizierenden Angaben bereinigt. Audioaufnahmen für die Transkription werden ohne automatische Entfernung gesprochener Namen an den Transkriptionsdienst übermittelt.
  • Serverzugriff nur über SSH-Schlüssel; getrennte Benutzerkonten für Deployment (ohne Root-Rechte) und Systemverwaltung; administrative Zugriffe werden protokolliert.
  • Berechtigungskonzept: Rechte werden regelmäßig überprüft; beim Ausscheiden von Benutzern werden Zugänge unverzüglich entzogen (Archivierung entzieht Login und Zugriffe sofort).

Integrität

Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO

  • Audit-Log: Zugriffe auf Patientendaten werden mit Aktion, Datensatz, IP-Adresse und Zeitpunkt protokolliert; die Protokolle sind gegen nachträgliche Veränderung geschützt.
  • Durchgängige serverseitige Eingabevalidierung (Schema-Validierung) auf allen API-Endpunkten.
  • Konsistenz-Guards für Abrechnungsdaten (u.a. Schutz vor Doppelabrechnung, idempotente Finanzbuch-Synchronisation).
  • Patchmanagement: Sicherheitsupdates des Betriebssystems werden automatisiert zeitnah eingespielt; Sicherheitsupdates der eingesetzten Software-Abhängigkeiten werden regelmäßig geprüft und eingespielt.

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Art. 32 Abs. 1 lit. b und c DSGVO

  • Tägliche automatisierte Datenbank-Backups mit rotierender Aufbewahrung (30 Generationen) und dokumentierter Wiederherstellungsprozedur; zusätzliche manuelle Sicherung vor jedem Deployment mit Datenbankmigration.
  • Backups werden zusätzlich an einem logisch getrennten Speicherort aufbewahrt.
  • Die Wiederherstellung der Backups wird regelmäßig stichprobenartig getestet und dokumentiert.
  • System- und Sicherheitsmonitoring mit Alarmierung bei kritischen Ereignissen.
  • Containerisierter Betrieb mit Health-Checks; Datenbankmigrationen laufen als vorgelagerter Schritt, die Anwendung startet erst nach erfolgreicher Migration.

Löschung und Aufbewahrung

Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 17 DSGVO

  • Automatisierter Aufbewahrungslauf: patientenbezogene Daten werden nach Ablauf der vom Verantwortlichen festgelegten Aufbewahrungsfrist anonymisiert; die Anonymisierung erfolgt irreversibel.
  • Archivierungs- statt Hard-Delete-Konzept für abrechnungsrelevante Daten, damit Belegketten intakt bleiben.
  • Nach Vertragsende werden personenbezogene Daten nach Ablauf der Exportfrist (30 Tage) gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Incident Response

Art. 32, 33, 34 DSGVO

  • Sicherheitsvorfälle werden dokumentiert und nach einem definierten Incident-Response-Prozess bearbeitet; betroffene Verantwortliche werden gemäß Auftragsverarbeitungsvertrag unverzüglich informiert.

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO

  • Automatisierte End-to-End-Testsuite (inkl. expliziter Mandantentrennungs-Tests), die vor Releases läuft.
  • Eval-Harness für die KI-gestützte Anamnese (76 kuratierte medizinische Fälle, ~1.500 Prüfungen) zur Erkennung von Qualitäts- und Sicherheitsregressionen bei Modellwechseln.

Auftragskontrolle

Art. 28 DSGVO

  • Einsatz von Unterauftragsverarbeitern nur mit Auftragsverarbeitungsvertrag bzw. EU-Standardvertragsklauseln — vollständige Liste mit Zweck und Verarbeitungsort unter lucar.app/subprocessors.

Version 1.2 — Letzte Änderung: 18.09.2026